Nein! Man darf mit Pocketbikes (und natürlich auch Minibikes) nur auf einem abgeschlossenen Privatgelände oder natürlich auf einer dafür angelegten Rennstrecke fahren. Das bedeutet, das Gelände bzw. die Rennstrecke darf keine direkte Anbindung zum öffentlichen Straßenverkehr besitzen (was Rennstrecken z.B. ja nicht haben, da man dort nicht ohne weiteres von der Strecke auf die Straßen fahren kann). Auch das Fahren auf Parkplätzen oder Feldwegen ist verboten, da diese zum öffentlichen Straßenverkehr zählen (außer es handelt sich um einen privaten Feldweg, der auf eurem Grundstück liegt, aber auch hierbei darf es keine direkte Verbindung vom Feldweg zur öffentlichen Straße geben, oder der Parkplatz ist deutlich vom öffentlichen Straßenverkehr abgegrenzt, z.B. durch eine heruntergelassene Schranke und es gibt eine Absprache mit dem jeweiligen Eigentümer). Man kann allgemein sagen, dass überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung gilt, das Pocketbike-Fahren verboten ist. Da auch Gehwege zum öffentlichen Straßenverkehr zählen, ist es dort natürlich auch nicht erlaubt.
Außerdem sind Pocketbikes in den allerwenigsten Fällen vom TÜV zugelassen und auch nicht versichert! Deswegen haben sie im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.